Die neue Coronaschutzverordung– gültig ab 03. April 2022.
Zudem gibt es noch 2 Anlagen zur Coronaschutzverordung: Anlage_1 Anlage 2
Weitere Informationen finde ihr auch auf der Seite des Pferdesportverbandes Westfalen e.V.
Die neue Coronaschutzverordung– gültig ab 03. April 2022.
Zudem gibt es noch 2 Anlagen zur Coronaschutzverordung: Anlage_1 Anlage 2
Weitere Informationen finde ihr auch auf der Seite des Pferdesportverbandes Westfalen e.V.