Anlässlich der aktuellen Lage in Ahlen und Umgebung hat sich der Vorstand – zusammen mit dem Betreiber der Anlage – zu folgender Maßnahme entschieden:
Das tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auf der gesamten Anlage Pflicht! Nur während des Reitens kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.
Selbstverständlich sollten auch alle anderen Regeln weiterhin beachtet werden (Eintragung in die Anwesenheitsliste, Hygienemaßnahmen, Abstand usw.).
Die aktuelle Coronaschutzverordnung Coronaschutzverordnung vom 21.01.2021 kann hier nachgelesen werden.